Die Standortplanung der einzelnen WEA konnte so gestaltet werden, dass sich die Standorte und Eingriffsflächen fast ausschließlich auf Kahlflächen befinden, wodurch der tatsächliche Eingriff in den Wald auf ein Minimum reduziert wird.
Mit Einreichung des Genehmigungsantrages beim LRA Coburg im April 2025 wurden sämtliche Belange im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft. Bereits im September 2025 wurde die Genehmigung vom LRA erteilt, sodass es nun Schritt für Schritt in Richtung EEG-Ausschreibung und Umsetzung des Projektes geht.