Loader

Im WP Bad Saulgau erlischen die Dauerlichter

Bei einbrechender Dunkelheit beginnen bislang an den Windenergieanlagen (WEA) östlich von Bad Saulgau rote Signalfeuer am Turm und am Maschinenhaus zu leuchten. Diese signalisieren den Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern und anderen Luftfahrzeugen die Anlagen als Hindernis. Doch das wird sich bald ändern.

Die Anlagen werden in Zukunft mit einer so genannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) betrieben. Das bedeutet, die roten Signalfeuer werden nur dann eingeschaltet, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug nähert. Sind keine Luftfahrzeuge in der näheren Umgebung unterwegs, bleibt der Nachthimmel dunkel.

Gemäß der bislang gültigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (kurz: AVV Kennzeichnung) war das nächtliche Dauerleuchten am Turm und das Blinken auf dem Maschinenhaus ab einer Anlagenhöhe von 65 m verpflichtend. Diese Vorschrift konnte auf Drängen der Windenergiebranche angepasst werden. Ist kein relevantes Luftfahrzeug innerhalb eines Radius von 4.000 m um eine WEA unterwegs, können die Signalleuchten künftig abgeschaltet bleiben. Bei Ein- oder Austritt eines Flugobjektes in diesen Bereich werden die Leuchten automatisiert ein- bzw. abgeschaltet. Die technische Umsetzung zur Erkennung sich annähernder Flugobjekte erfolgt entweder über die Erfassung des Transpondersignals, das ein Luftfahrzeug aussendet oder über einen Radarscan. Für Piloten von Luftfahrzeugen von Militär oder Polizei, die meist kein Transpondersignal aussenden, oder durch ihre niedrige Flughöhe nicht von einem Radar erfasst würden, sind Infrarotleuchten installiert. Deren Leuchten ist mittels Nachtsichtgerät erkennbar. Die anfallenden Kosten für die Installation und den Betrieb der Technik tragen die Betreiber der jeweiligen Windparks.

Eigentlich müssen deutschlandweit alle Bestandsanlagen erst bis spätestens 31.12.2022 mit dieser Technik nachgerüstet und gemäß der aktualisierten Vorschrift betrieben werden. Die erforderlichen technischen Systeme wurden vor wenigen Wochen zugelassen. Wir haben uns entschieden, dass wir die BNK ungeachtet der langen Umsetzungsfrist bereits kurzfristig an allen unseren Windparks einsetzen möchten.

Wenn es nachts auch wirklich dunkel bleibt, steigert das die Akzeptanz von Windkraftanlagen bei den Anwohnern noch weiter. Bis die rechtliche Grundlage für die BNK geschaffen und die technische Lösung hierfür zugelassen wurde, hat es nun einige Zeit gedauert. Wir sind mit diesem Windpark deutschlandweit unter den ersten, die sie auch tatsächlich umsetzen.

Link zur Pressemitteilung

Ihr Ansprechpartner

Marlin Gössner

goessner@uhl-windkraft.de